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Versteigerungsbedingungen

…die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendung von Geboten, Erteilung von Geboten, Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten auf der Auktion ausschließlich maßgebend sind.

Die Versteigerung ist öffentlich, freiwillig und erfolgt mit Ausnahme eigener Lose in fremdem Namen gegen sofortige Bezahlung.

Die Steigerungssätze lauten wie folgt

                                                                                   bis           50,- €                        €      2,-

                                                                                   bis        200,- €                        €      5,-

                                                                                   bis        500,- €                        €   10,-

                                                                                   bis    1.000,- €                        €   20,-

                                                                                   bis     2.000,-€                        €   50,-  

                                                                                   bis    5.000,- €                       € 100,-

                                                                                   bis 10.000,- €                       € 200,-

                                                                                   darüber                                   € 500,-

Aufschlag für alle Käufer: 22 % Provision aus Zuschlagssumme + 2,- € Losgebühr pro Los zzgl. Porto und Versicherung (bei Versand) + 19 % MWSt. aus allen Aufschlägen (auch bei privaten Auslandskunden).

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Ausruf eines Gebotes kein Überangebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlags kann der Versteigerer als Vertretet des Auftraggebers sich vorbehalten oder verweigern (Umgruppierung der Lose oder innerhalb der Lose sowie Zurückziehung vorbehalten). Bei Missverständnissen kann das Los nochmals angeboten werden.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum der gesteigerten Lose geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag, an den Käufer über. Die Zustellung der gekauften Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers.

Die Sachen sind sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen und zu bezahlen. Für den Fall, dass der Käufer die Versendung wünscht, geht diese auf seine Kosten. Ebenso die Versicherung bei Versand über eine Spedition oder eine sonst zum Versand bestimmte Person. Sofern ein Versand, z. B. aufgrund nicht oder schwer zumutbarer zollrechtlicher Vorschriften, entscheidet der Auktionator nach eigenem Ermessen, nicht zu versenden, sondern dem Käufer lediglich die ersteigerten Lose zur Abholung bereitzustellen. In diesem Fall muss der Käufer die ersteigerte Ware auf eigene Kosten beim Auktionator abholen oder durch Dritte abholen lassen.

Bei Gegenständen mit NS-Symbolen oder NS-Zeichen verpflichtet sich der Bieter, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben. Sie sind in keiner Weise propagandistisch im Sinne des §86 StGB oder als Kennzeichen im Sinne des §86a StGB zu verwenden.

Bei fotografierten Marken ist für Rand, Zähnung, Zentrierung, Stempel usw. die Abbildung maßgebend. Reklamationen – gleich welcher Art – müssen 8 Tage nach Übernahme oder Zustellung mit den beanstandeten Marken beim Versteigerer eingehen, wenn Rückgabe während der Auktion unmöglich ist. Die Lose und Marken müssen unverändert, d. h. im Originalzustand sein. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn die Lose oder Marken nicht mehr im Originalzustand sind. Als solche nachteiligen Veränderungen gelten insbesondere Ablöse, Behandlung mit Wasser, Chemikalien, etc.

Der Versteigerer kann verlangen, dass für jede Reklamation Atteste von zwei verschiedenen anerkannten Prüfern beigebracht werden. Die Kosten hierfür hat der Käufer zu tragen. Qualitätsbezeichnungen unterliegen individuellen Ansichten und können daher nie Begründung für eine Reklamation sein.

Die Reklamationsfrist gilt als überschritten, wenn die Lose nicht fristgerecht, d. h. spätestens 14 Tage nach der Auktion, abgenommen werden. Bei Losen, die 3 oder mehrere Marken enthalten, können Reklamationen wegen geringer Fehler einzelner Stücke nicht berücksichtigt werden. Marken mit Fehlerbeschreibungen können wegen anderer Fehler nicht reklamiert werden. Größere Lose können gebrauchte und ungebrauchte Marken enthalten. Reklamationen bei Sammlungen und Sammellosen sind ausgeschlossen. Katalogberechnungen gelten stets als circa.

Wird eine Begutachtung durch einen Prüfer gewünscht, ist die Beantragung einer Verlängerung der Reklamationsfrist notwendig, damit diese Marken mit den Einlieferern noch nicht abgerechnet werden. Erhalten wir einen solchen Bescheid nicht, können wir in Zukunft spätere Reklamationen, gleich welcher Art, nicht mehr anerkennen. 

Alle Reklamationen werden für Rechnung der Einlieferer erledigt. Nach Auszahlung des Erlöses an den Einlieferer kann der Käufer evtl. Reklamationen nur gegen den Einlieferer geltend machen. Die vorstehenden Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion mit Auktionsmarken abgeschlossen werden.

Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Provision, weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht ist. 

Der Versteigerer behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, Personen von der Auktion auszuschließen, insbesondere solche, die während der Versteigerung handeln, tauschen oder sich anderweitig störend bemerkbar machen, ebenso Bieter, die Lose nicht abgenommen haben.

Gerichtsstand München

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